ETA und EAD - CE-Kennzeichnung für nicht europäisch genormte Bauprodukte
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Die Bauproduktenverordnung Verordnung (EU) Nr. 305/2011 bzw. 2024/3110 ermöglicht das Inverkehrbringen von Bauprodukten über Europäische Technische Bewertungen (ETA), die auf der Basis von Europäischen Bewertungsdokumenten (EAD) erstellt werden, auch abseits von harmonisierten europäischen Normen. Die Kiwa begleitet Sie bei diesen Prozessen und verfügt darüber hinaus über vielfältige Erfahrungen, auch bei den ggf. erforderlichen Prüfungen oder Inspektionen, in den verschiedenen Produktbereichen.
Die Umstellung der Bauproduktenverordnung auf die Fassung der 2024/3110 führt auch im Bereich der ETAs zu weitreichenden Änderungen und Herausforderungen. Wir als Kiwa haben uns bereits damit auseinandergesetzt und können Ihnen zu Fragen rund um dieses Thema weiterhelfen.
Zur ersten Übersicht haben wir Ihnen einen Zeitplan mit den wichtigsten Daten zur Umstellung der Bauproduktenverordnung rund um das Thema ETA und EAD zusammengestellt.

USPs / Vorteile
- Alles aus einer Hand – Durch das breite Leistungsportfolio der Kiwa können wir Sie in allen Schritten begleiten. Ob Prüfung Ihres Produktes, Bewertung der Leistungen Ihres Produktes und Erstellung und Veröffentlichung der ETA, die Kiwa kann Sie unterstützen. Auch die folgenden Inspektionen / Zertifizierungen, Ihres Herstellwerkes, wenn erforderlich, kann die Kiwa mit unseren vielfältigen notifizierten Stellen durchführen. Somit können wir Ihnen in allen relevanten Schritten als alleiniger Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
- Kompetenz in den Prüfungen - Durch unsere diversen Laboratorien kennen wir die Prüfungen genau bzw. können uns schnell ein Bild zu den Nachweisführungen machen. Damit vereinen wir die enge Zusammenarbeit von Technikern, Inspektoren und der TAB-Stelle.
- Schnelle Ergebnisse statt monatelanger Prozesse - Wir verpflichten uns zu klaren Zeitrahmen: Sobald alle erforderlichen Prüfnachweise vorliegen, erhalten Sie Ihre ETA in der Regel innerhalb von 6 Wochen.
- Unkomplizierter Prozess - Wir gestalten die Abläufe schlank, transparent und praxisnah. Wir führen Sie effizient durch alle erforderlichen Schritte im Prozess. Die Rückkopplung zum Prüflabor ist jederzeit möglich.
- Mitbestimmung auf europäischer Ebene - Als Mitglied der EOTA kann die Kiwa die Prozesse rund um ETA und EAD mitgestalten.
Was Sie wissen müssen
Als Hersteller innovativer Bauprodukte stehen Sie häufig vor der Hürde Ihr Bauprodukt auf den Markt zu bekommen, da es noch nicht durch eine harmonisierte europäische Norm erfasst ist. Als Lösung für diese Situation ist in der Bauproduktenverordnung der Weg zum CE-Zeichen über Europäisch Technische Bewertungen (ETA) unter Einbeziehung der Europäischen Organisation Technischer Bewertungsstellen (EOTA) geregelt. Die Kiwa ist als Technische Bewertungsstelle (TAB-Stelle) direktes Mitglied der EOTA; somit können wir Sie durch den Prozess auf dem Weg zum CE-Zeichen begleiten.
ETAs werden auf Grundlage eines Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) erstellt. Die EOTA hat bereits zahlreiche innovative Produkte in EADs erfasst, so dass Sie in vielen Fällen bereits auf bestehende Bewertungsgrundlagen zurückgreifen können. Gibt es noch kein passendes EAD, können bestehende EADs angepasst werden oder direkt für Ihr Bauprodukt passend erstellt werden.
ETAs sind eine vollwertige Grundlage zur CE-Kennzeichnung. Auf Grundlage der ETA können Sie eine Leistungserklärung für Ihr Produkt erstellen und Ihr Bauprodukt auf den europäischen Markt bringen. Mit der Erstellung einer ETA gelten die selben Bedingungen für die Bewertungs- und Überprüfungssystem (AVCP bzw. AVS) wie bei harmonisierten europäischen Normen.
Wenn Sie Ihr Bauprodukt optimieren und überarbeiten müssen Sie keine neue ETA beantragen. Solche Fälle sind in der EOTA bereits vollumfänglich implementiert und Sie können Ihre bestehende ETA durch Ihre zuständige TAB-Stelle entsprechend den Neuerungen Ihres Bauproduktes anpassen. So können Sie Ihren Kunden stets die aktuellsten Leistungen Ihres Produktes präsentieren.
Die Kiwa hat Experten in allen verschiedenen Produktbereichen der Bauproduktenverordnung und hat bereits hunderte ETAs ausgestellt. Folgend ist eine Auswahl von Produktbereichen und -familien, in denen die TAB-Stelle der Kiwa bereits ETAs den Weg zum CE-Zeichen begleitet hat.
Produktfamilie 3 - DICHTUNGSBAHNEN EINSCHLIEßLICH FLÜSSIG AUFZUBRINGENDER ABDICHTUNGEN UND BAUSÄTZEN (ZUR ABDICHTUNG GEGEN WASSER UND/ODER WASSERDAMPF)
Typische EADs:
EAD 030350-00-0402 – Flüssig aufzubringende Dachabdichtungen (ehemals ETAG 005)
EAD 030352-00-0503 / EAD 030436-00-0503 / EAD 030437-00-0503 – Flüssig aufzubringende / Bahnenförmige / Plattenförmige Abdichtungssysteme von Feuchträumen (ehemals ETAG 022)
EAD 030675-00-0107 – Flüssig aufzubringende Brückenabdichtungssysteme (ehemals ETAG 033)
Auswahl von der Kiwa ausgestellter ETAs:
ETA 22/0219 – Triflex ProDetail
ETA 24/0157 - FRANKOSIL® 1K BASEMENT
ETA 26/0092 - Brillux Floortec Sealcon Top
ETA 22/0647 – Wecryl Abdichtungssystem unter Asphalt
ETA 24/0028 - Alsan 573 System
ETA 22/0666 - Remmers MB FL 2K
ETA 24/0601 - SAKRET HYDROFLEX
Produktfamilie 16 - BETONSTAHL/BEWEHRUNGSSTAHL UND SPANNSTAHL FÜR BETON. (UND ZUBEHÖRTEILE) SPANNSYSTEME
Produktfamilie 35 - BRANDSCHUTZABSCHOTTUNGEN UND BRANDSCHUTZBEKLEIDUNGEN FLAMMSCHUTZPRODUKTE
Antrag auf eine ETA
Das Antragsformular ist der Ausgangspunkt des ETA-Verfahrens. Basierend auf der Registrierung wird geprüft, ob eine ETA möglich ist und ob dies auf Basis eines bestehenden EAD möglich ist oder ob ein neues EAD erstellt werden muss.
Das Antragsformular, ob für eine neue ETA oder die Änderung einer bestehenden ETA können Sie auf dieser Seite herunterladen.
Wenn Sie weitere Informationen zum Ablauf und zu den geschätzten Kosten benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren. Außerdem empfehlen wir Ihnen, das Antragsformular gemeinsam mit uns auszufüllen.
Veröffentlichung von Dokumenten
Die Information über Ausstellung einer ETA ist öffentlich auf der Webseite der EOTA einzusehen (ETAs | EOTA). Dabei wird nicht die ETA und dessen Inhalt veröffentlicht, sondern der Verweis mit den Metadaten (z.B. Produktname, Hersteller, ausstellende TAB-Stelle, …).
Muss zur Ausstellung einer ETA ein neues EAD erstellt werden, ist dieses EAD im Rahmen des Erstellungsverfahrens vertraulich innerhalb der EOTA und der Europäischen Kommission. Sobald ein EAD von der Europäischen Kommission genehmigt wurde, wird das EAD auf der Webseite der EOTA veröffentlicht und ist frei zugänglich (EADs | EOTA).
Auswirkungen durch die Aktualisierung der Bauproduktenverordnung
Neue Leistungsmerkmale für die Nachhaltigkeit und Digitalisierung
Die Aktualisierung der Bauproduktenverordnung steht besonders im Fokus der Nachhaltigkeit und Digitalisierung.
So müssen alle neu erstellten EADs nun auch Verfahren zur Bewertung des Einflusses der Bauprodukte auf festgelegte wesentliche Umweltmerkmale beinhalten. Auch muss berücksichtigt werden, dass die resultierenden ETAs in die Struktur für die Bauwerksdatenmodellierung (Building Information Modeling – BIM) passen.
Bereits bestehende EADs sind davon ebenfalls betroffen und müssen sukzessiv mit den neuen Themengebieten erweitert und aktualisiert werden.
Gültigkeit von ETAs
ETAs sind mit der Aktualisierung der Bauproduktenverordnung in der Gültigkeitsdauer beschränkt. Dabei ist kein fester Gültigkeitszeitraum für ETAs festgelegt. Dieser ist flexibel an das zugrundeliegende EAD gebunden.
Wird ein EAD aktualisiert, zurückgezogen oder durch einen harmonisierten europäischen Standard ersetzt, sind alle auf dieser Version ausgestellten ETAs noch fünf weitere Jahre gültig.
Gültigkeit von EADs
EADs sind mit der Aktualisierung der Bauproduktenverordnung in der Gültigkeitsdauer beschränkt. Ein neu erstelltes oder aktualisiertes EAD ist bis auf Weiteres zehn Jahre lang gültig. Im letzten Jahr dieses Zeitraums kann das EAD der Europäischen Kommission zur Verlängerung vorgelegt werden.
Umgang mit ETAs auf Bais von ETAGs
In der Vergangenheit konnten ETAs unter der Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG und der alten Fassung der Bauproduktenverordnung Verordnung (EU) Nr. 305/2011 auf Grundlage von ETAGs (European Technical Approval Guidelines) ausgestellt werden. Inzwischen wurden die ETAGs durch EADs ersetzt und können seit Aktualisierung der Bauproduktenverordnung auf Verordnung (EU) Nr. 2024/3110 nicht mehr als Grundlage für ETAs herangezogen werden.
Bestehende ETAs auf Basis von ETAGs können nicht mehr zur CE-Kennzeichnung herangezogen werden und müssen auf EADs als Grundlage umgestellt werden. Sollten Sie noch eine ETA auf Basis einer ETAG haben, setzen Sie sich mit Ihrer ausstellenden TAB-Stelle in Verbindung. Sollten wir bisher nicht für Sie die ETA betreut haben können wir gemeinsam mit Ihnen die Umstellung vornehmen.
Prüfung von Betonbrückenabdichtungen ETAG 033
Anwendung findet diese Prüfung im Bereich der Abdichtungen für Brücken für Gussasphalt, Walzasphalt und ohne Asphalt.
Prüfung von Dachabdichtungen
Anwendung findet diese Prüfung im Bereich der Prüfungen von Dächern, Balkonen sowie Terrassen.
Prüfung von Fliesenklebern gemäß DIN EN 12004
Diese Art der Prüfung findet ihre Anwendung im Sanitär-, Küchen- sowie Wohnbereich.
TAB-Gutachten zur Bewertung freiwilliger Herstellerangaben
Mit einer Prüffähigen Bescheinigungen schlagen Sie für Ihre Produkte die Brücke zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen.
Rissfüllstoffe - Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken
Gemäß Bauproduktenverordnung benötigen Rissfüllstoffe für unsere Anwendung eine CE-Kennzeichnung sowie eine Konformitätserklärung nach DIN EN 1504-5 / deutsche Anwendungsnorm DIN V 18028.
Oberflächenschutzsysteme für Beton aus Produkten nach DIN EN 1504-2
Anwendung finden diese Prüfungen im Bereich der Instandsetzungen und Schutzmaßnahmen von Beton.
Freiwillige Zertifizierungen
Eine Produktzertifizierung ist nahezu unerlässlich, um ein Produkt auf den europäischen Markt zu bringen.
CE-Zertifizierung von Geokunststoffen
Um ein Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu vermarkten, muss der jeweilige "Inverkehrbringer" die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt anbringen (oder in Ausnahmefällen an der Verpackung des Produktes).
Umweltprodukt-deklarationen (EPD) nach EN 15804 / EN 50693
Im Bauwesen rücken Nachhaltigkeitsbestrebungen immer stärker in den Vordergrund. Damit stehen Unternehmen vor der Herausforderung, die Umweltauswirkungen ihrer Produkte zu kennen und zu kommunizieren. Als wirkungsvolles Instrument werden hierzu die Umweltproduktdeklarationen genutzt.