
CE-Kennzeichnung für nicht europäisch genormte Bauprodukte
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Ein Bauprodukt, welches eine CE-Kennzeichnung trägt ist vollumfänglich brauchbar und verwendbar. Wo keine harmonisierte europäische Norm für ein Bauprodukt oder -system existiert, bietet die Verordnung in Artikel 19 einen alternativen Ansatz.
Der Produkthersteller kann eine Europäische Technische Bewertung (ETA) bei der Kiwa beantragen. In diesem Zusammenhang können auch Europäische Bewertungsdokumente (EAD) unter Einbeziehung der Organisation Technischer Bewertungsstellen (EOTA) erstellt werden. Die Kiwa ist als Technische Bewertungsstelle (TAB-Stelle) direktes Mitglied der EOTA.
Folgende Punkte sind notwendig, um eine ETA für ein Bauprodukt zu beantragen:
- Das Produkt fällt nicht in den Anwendungsbereich einer bestehenden harmonisierten Norm.
- Das in der harmonisierten Norm vorgesehene Bewertungsverfahren ist für mindestens ein wesentliches Merkmal des Produktes nicht geeignet.
- Die harmonisierte europäische Norm sieht für mindestens ein wesentliches Merkmal des Produktes kein Bewertungsverfahren vor.
Hieraus ergibt sich, dass Sie eine ETA und damit eine CE-Kennzeichnung für Ihr Produkt oder System beantragen sollten, wenn:
- Ihre Kunden Produkte und Systeme mit CE-Kennzeichnung fordern, es hierfür aber keine harmonisierten Regelungen gibt.
- Ihr genormtes Produkt oder System ein nicht geregeltes, besonderes Leistungsmerkmal aufweist und Sie damit einen Wettbewerbsvorteil verbinden.
- Sie sich von den übrigen Marktbegleitern abheben wollen bzw. höhere Standards in den Leistungen und in der Qualitätssicherung Ihrer Bauprodukte und -systeme setzen wollen.
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Kiwa GmbH als Vertretung der Kiwa N.V. (TAB-Stelle) in Deutschland
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Prüfung von Betonbrückenabdichtungen ETAG 033
Anwendung findet diese Prüfung im Bereich der Abdichtungen für Brücken für Gussasphalt, Walzasphalt und ohne Asphalt.

Prüfung von Dachabdichtungen
Anwendung findet diese Prüfung im Bereich der Prüfungen von Dächern, Balkonen sowie Terrassen.

Prüfung von Fliesenklebern gemäß DIN EN 12004
Diese Art der Prüfung findet ihre Anwendung im Sanitär-, Küchen- sowie Wohnbereich.

Kiwa-Gutachten zur Bewertung freiwilliger Herstellerangaben
Mit einer Prüffähigen Bescheinigungen schlagen Sie für Ihre Produkte die Brücke zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen.

Kiwa-Gutachten für Boden- und Wandbeläge
Mit einem TAB-Gutachten schlagen Sie für Ihre Produkte die Brücke zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen.

Rissfüllstoffe - Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken
Gemäß Bauproduktenverordnung benötigen Rissfüllstoffe für unsere Anwendung eine CE-Kennzeichnung sowie eine Konformitätserklärung nach DIN EN 1504-5 / deutsche Anwendungsnorm DIN V 18028.

Oberflächenschutzsysteme für Beton aus Produkten nach DIN EN 1504-2
Anwendung finden diese Prüfungen im Bereich der Instandsetzungen und Schutzmaßnahmen von Beton.

Freiwillige Zertifizierungen
Eine Produktzertifizierung ist nahezu unerlässlich, um ein Produkt auf den europäischen Markt zu bringen.

CE-Zertifizierung von Geokunststoffen
Um ein Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu vermarkten, muss der jeweilige "Inverkehrbringer" die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt anbringen (oder in Ausnahmefällen an der Verpackung des Produktes).

Umweltproduktdeklarationen - EPD
Im Bauwesen rücken Nachhaltigkeitsbestrebungen immer stärker in den Vordergrund. Damit stehen Unternehmen vor der Herausforderung, die Umweltauswirkungen ihrer Produkte zu kennen und zu kommunizieren. Als wirkungsvolles Instrument werden hierzu die Umweltproduktdeklarationen genutzt.
