EU-Batterieverordnung (VO 2023/1542): Leitfaden zu Pflichten, Fristen und Batteriepass
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Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Was ist die EU-Batterieverordnung?
Die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien regelt den gesamten Lebenszyklus von Batterien im EU-Markt, von der Rohstoffbeschaffung über Produktion bis zu Sammlung und Recycling. Sie ersetzt die Batterierichtlinie 2006/66/EG.
Welche Pflichten bringt die EU BattVo mit?
Dazu zählen CO2-Fußabdruck, Recyclinganteile, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, Kennzeichnung, Entnehmbarkeit und der digitale Batteriepass. Jede Pflicht greift zu einem eigenen Stichtag.
Welche Fristen gelten?
In Kraft seit 17. August 2023, geltendes Recht seit 18. Februar 2024. Einzelne Pflichten greifen gestaffelt bis 2031, etwa die Sorgfaltspflichten ab 18. August 2027 (verschoben durch die "Stop-the-clock"-Verordnung (EU) 2025/1561 und betreffen Wirtschaftsakteure mit einem Nettoumsatz von über 150 Mio. €) und der Batteriepass ab Februar 2027.
Wen betrifft sie?
Alle Wirtschaftsakteure, die Batterien im EU-Markt in Verkehr bringen: Hersteller, Importeure, Händler sowie Akteure der Abfallwirtschaft, unabhängig vom Produktionsort.
Welche Batteriekategorien gibt es?
Gerätebatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV), Industriebatterien, Starterbatterien (SLI) und Elektrofahrzeug-Batterien. Die Pflichten je Kategorie greifen zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Wie wird sie in Deutschland umgesetzt?
Die Verordnung gilt unmittelbar. Deutschland passt sein nationales Recht über das Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG) an, das das bisherige Batteriegesetz ablöst.
Was ist die EU-Batterieverordnung?
Die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien ist der EU-weite Rechtsrahmen für den gesamten Lebenszyklus von Batterien, die im EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Sie betrachtet jede Phase, von der Rohstoffbeschaffung über Produktion und Nutzung bis zu Sammlung, Wiederverwendung und Recycling.
Die Verordnung wurde am 28. Juli 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, trat am 17. August 2023 in Kraft und gilt seit dem 18. Februar 2024 als unmittelbares Recht. Sie ersetzt die bisherige Batterierichtlinie 2006/66/EG und ist Teil des European Green Deal mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050.
Wichtig: Eine Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung. Das ist der zentrale Unterschied zur alten Batterierichtlinie, die erst in nationales Recht überführt werden musste.
Fristen im Überblick
Die Verordnung führt ihre Pflichten gestaffelt ein. Die wichtigsten Eckdaten:
17. August 2023
Verordnung in Kraft getreten.
18. Februar 2024
Geltungsbeginn der Verordnung.
18. August 2027
Sorgfaltspflichten (Stop-the-clock, VO (EU) 2025/1561; Schwelle >150 Mio. € Nettoumsatz)
18. Februar 2027
Digitaler Batteriepass für LMT-, Industriebatterien über 2 kWh und EV-Batterien. Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit, Verbraucherrechte.
18. August 2027
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, von Dritten überprüft (KMU ausgenommen).
2028
CO2-Fußabdruck LMT (frühestens 18.08.2028, abhängig vom delegierten Rechtsakt)
18. August 2030
CO2-Fußabdruck Batterien für externe Speicher
ab 2030 / 2031
Sammelziel Geräte 73 Prozent (2030), LV 61 Prozent (2031), Lithium-Verwertung 80 Prozent (2031).
Wen betrifft die EU-Batterieverordnung?
Die Verordnung gilt für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette, sobald Batterien im EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Produktionsort.
- Hersteller
Müssen die Anforderungen an Materialeinsatz, Recyclinganteil, Kennzeichnung und Nachweise erfüllen, um Batterien weiter im EU-Markt vertreiben zu dürfen. - Importeure und Vertreiber
Müssen sicherstellen, dass eingeführte Batterien der Verordnung entsprechen, die Konformität des Herstellers prüfen und eigene Kontrollen durchführen. - Händler und Verkäufer
Dürfen nur konforme Batterien verkaufen, müssen erforderliche Informationen bereitstellen und Herkunftsnachweise einfordern. - Recycler und Abfallwirtschaft
Müssen Batterietypen trennen, Sammel- und Verwertungsziele erreichen und die Umweltauswirkungen des Recyclings gering halten. - Benannte Stellen
Von der EU autorisierte unabhängige Stellen prüfen die Konformität. Kiwa wird benannte Stelle für die Verordnung. Stand bestätigen
Hauptziele der Verordnung
Nachhaltige Produktion
Sicherstellung einer nachhaltigen Produktion von Batterien
Sammlung, Wiederverwendung und Recycling
Förderung der Sammlung, der Wiederverwendung und des Recyclings von Batterien in Europa
Niedriger CO2-Fußabdruck
Einführung von Anforderungen für Erklärungen zum Carbon Footprint und zu Leistungsklassen
Zielvorgaben für recycelte Inhalte
Festlegung von Zielen, um die Abhängigkeit von Rohstoffen aus Nicht-EU-Ländern zu verringern
Minimierung schädlicher Substanzen
Sicherstellung, dass Batterien nur ein absolutes Minimum an schädlichen Stoffen enthalten
Verbraucherinformationen
Bereitstellung eines digitalen Zugangs zu Informationen über Leistung, Haltbarkeit, Gesundheitszustand und erwartete Lebensdauer (Batteriepass)
Wichtige Fristen zur Umsetzung
-
Ab 18. Februar 2025: Berechnung und Veröffentlichung des Carbon Footprints (zunächst für Elektrofahrzeug-Batterien). Wiederaufladbare Industriebatterien folgen 2026, Batterien für leichte Nutzfahrzeuge 2028.
-
Ab 18. August 2025: Wirtschaftsbeteiligte müssen verbindliche Grundsätze und Strategien für die Sorgfaltspflicht (Due Diligence Policy) in Bezug auf Batterien festlegen und umsetzen.
Wesentliche Auswirkungen: Wer ist betroffen?
Batteriehersteller
Die Verordnung legt strenge Standards für die Produktion fest (Materialverwendung, Recycling, Kennzeichnung). Hersteller müssen diese einhalten, um Produkte weiterhin in der EU vertreiben zu dürfen.
Vertreiber und Importeure
Sie müssen sicherstellen, dass eingeführte Batterien der Verordnung entsprechen, die Einhaltung durch den Hersteller überprüfen und eigene Kontrollen durchführen.
Händler und Verkäufer
Sie dürfen nur konforme Batterien verkaufen, müssen ggf. Umweltinformationen aushängen und Herkunftsnachweise von Lieferanten einfordern.
Recycler
Es gelten neue Anforderungen für die Trennung von Batterietypen und die Gewährleistung möglichst geringer Umweltauswirkungen beim Recyclingprozess.
Benannte Stellen
Unabhängige Organisationen (wie Kiwa in der Zukunft), die von der EU-Kommission autorisiert sind, die Konformität der Produkte zu überprüfen.
Für welche Batteriekategorien gilt die Verordnung?
Die Verordnung unterscheidet fünf Kategorien. Welche Pflicht zu welchem Zeitpunkt greift, hängt von der Kategorie ab.
- Gerätebatterien
Tragbare Batterien für Endgeräte. Im Fokus stehen Entnehmbarkeit durch Endnutzer und steigende Sammelziele. - Industriebatterien
Batterien für industrielle Anwendungen und stationäre Speicher. Ab 2 kWh mit Batteriepass-Pflicht. - Elektrofahrzeug-Batterien
Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge. CO2-Fußabdruck und Batteriepass greifen hier zuerst. - Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV)
Antriebsbatterien für E-Bikes, E-Scooter und Pedelecs. Eigene Sammel- und Batteriepass-Pflichten. International auch LMT (Light Means of Transport). - Starterbatterien (SLI)
Batterien für Starten, Beleuchtung und Zündung in Fahrzeugen.
Welche Ziele verfolgt die Verordnung?
Die Verordnung verfolgt sechs Stoßrichtungen. Aus ihnen leiten sich die konkreten Pflichten ab, die weiter unten im Detail stehen.
Die Verordnung verfolgt sechs Stoßrichtungen. Aus ihnen leiten sich die konkreten Pflichten ab, die weiter unten im Detail stehen.
- Nachhaltige Produktion
Batterien sollen über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltiger hergestellt werden. - Sammlung, Wiederverwendung und Recycling
Mehr Altbatterien sollen gesammelt und im Kreislauf gehalten werden. - Niedriger CO2-Fußabdruck.
Erklärungen zum CO2-Fußabdruck und später Leistungsklassen schaffen Transparenz. - Recyclinganteile.
Mindestanteile recycelter Rohstoffe senken die Abhängigkeit von Primärrohstoffen aus Nicht-EU-Ländern. - Minimierung schädlicher Stoffe.
Batterien sollen nur ein Minimum an gefährlichen Stoffen enthalten. - Verbraucherinformationen.
Ein digitaler Zugang zu Leistungs-, Zustands- und Lebensdauerdaten entsteht über den Batteriepass.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Drei Fragen führen zur eigenen Betroffenheit: Welche Kategorie betrifft Ihre Batterien? Welche Pflicht greift zu welchem Datum? Welche Nachweise muss eine unabhängige Stelle verifizieren?
Drei Pflichten verlangen ausdrücklich eine unabhängige Verifizierung durch eine benannte Stelle:
CO2-Fußabdruck
Recyclinganteil
Sorgfaltspflichten
Kiwa: Ihr Partner für die EU-Batterieverordnung
Die Verordnung verknüpft mehrere Nachweise. Kiwa deckt zentrale davon ab und wird benannte Stelle für die Verordnung. Die folgenden Leistungen sind oben bei den jeweiligen Pflichten verlinkt und hier gebündelt.
Kiwa wird benannte Stelle für die EU-Batterieverordnung. Alle Akkreditierungen, Notifizierungen und Anerkennungen finden Sie zentral und tagesaktuell.
Häufige Fragen zur EU-Batterieverordnung
Gilt die Verordnung auch für importierte Batterien?
Ja. Sie gilt für alle Batterien, die im EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Produktionsort. Importeure müssen die Konformität vor dem Inverkehrbringen sicherstellen und die Unterlagen vorhalten.
Was ist der Unterschied zwischen Verordnung und Richtlinie?
Eine Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Eine Richtlinie muss erst in nationales Recht überführt werden. Die EU-Batterieverordnung ersetzt die frühere Richtlinie 2006/66/EG und gilt direkt.
Ab wann muss ich den CO2-Fußabdruck ausweisen?
Sobald der delegierte Rechtsakt zur Berechnung und Verifizierung veröffentlicht ist: EV-Batterien 1 Jahr danach, Industriebatterien >2 kWh 18 Monate danach, LMT frühestens 18.08.2028, externe Speicher 18.08.2030.
Ab wann ist der Batteriepass Pflicht?
Ab dem 18. Februar 2027, für Elektrofahrzeug-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Batterien für leichte Verkehrsmittel.
Welche Rohstoffe betrifft die Sorgfaltspflicht?
Lithium, Kobalt, Nickel und Graphit sowie Sekundärrohstoffe. Die Pflicht gilt ab dem 18. August 2027 für Unternehmen außer KMU.
Gelten die Sorgfaltspflichten auch für kleine Unternehmen?
Nein. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von den Sorgfaltspflichten ausgenommen. Die Sorgfaltspflichten betreffen Wirtschaftsakteure mit mehr als 150 Mio. € Nettoumsatz, ab 18.08.2027.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Batterien ohne die geforderten Nachweise dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Die Marktüberwachung kann Rückrufe anordnen, Bußgelder verhängen und Produkte vom Markt nehmen.
Welche Sammelziele gelten für Altbatterien?
Für Geräte-Altbatterien 63 Prozent ab 2027 und 73 Prozent ab 2030, für Altbatterien aus leichten Verkehrsmitteln 51 Prozent ab 2028 und 61 Prozent ab 2031.
Was ist der Unterschied zwischen Batteriepass und digitalem Produktpass?
Der digitale Produktpass ist das übergreifende EU-Konzept für viele Produktgruppen. Der Batteriepass ist der erste konkrete Anwendungsfall und gilt speziell für Batterien.
Was sollte mein Unternehmen jetzt tun?
Klären Sie, welche Kategorie Ihre Batterien betrifft, welche Pflicht zu welchem Datum greift und welche Nachweise eine unabhängige Stelle verifizieren muss. Den CO2-Fußabdruck, den Recyclinganteil und die Sorgfaltspflichten sollten Sie früh angehen.
Downloaden Sie hier den Flyer
Fragen zur EU-Batterieverordnung?
Sprechen Sie mit Kiwa über die Nachweise, die für Ihre Batterien gefordert sind.
Lithium-Ionen-Batterien und andere Technologien
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